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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)

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Massnahmenkatalog

Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Administrativbehörde ist befugt, im Einzelfall folgende Massnahmen (alternativ oder kumuliert) anzuordnen:

  • Verweigerung des Lernfahr- oder Führerausweises;
  • Verwarnung;
  • Anordnung von Verkehrsunterricht;
  • Befristeter Entzug des Führerausweises für Motorfahrzeuge;
  • Aberkennung des Rechts, von einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen (d.h. Fahrverbot auf schweizerischem Grund);
  • Kontrollfahrt oder neue Führerprüfung;
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen oder -psychologischen Untersuchung zur Abklärung der Fahreignung;
  • Sicherungsentzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Fahreignung.

Vorbehalt / Disclaimer

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